Die Berufshaftpflicht für Neurologen kostet je nach Tätigkeitsprofil zwischen 1.500 und 4.000 Euro jährlich; interventionell tätige Neurologen mit Thrombolyse-Behandlungen zahlen mehr.
Neurologen haben ein mittleres Haftungsrisiko: Diagnosefehler bei Schlaganfall oder Epilepsie, fehlerhafte Aufklärung vor Lumbalpunktionen und Komplikationen bei Botulinumtoxin-Injektionen sind typische Haftungsszenarien. Eine Deckungssumme von 3 Millionen Euro ist Mindeststandard.
Hintergrund
Typische Haftungsfälle in der Neurologie: Übersehen oder verzögerte Diagnose eines Schlaganfalls (mit resultierender Behinderung), fehlerhafte Medikamentendosierung bei Epilepsie oder Parkinson, Komplikationen bei Lumbalpunktionen (Nervenläsionen, Blutungen), fehlerhafte Einschätzung der Fahrtauglichkeit bei Epileptikern.
In der interventionellen Neurologie (Thrombektomie, Thrombolyse beim Schlaganfall) steigt das Haftungsrisiko erheblich; hier sind Deckungssummen von 5 Millionen Euro oder mehr sinnvoll.
Neurologen, die auch psychiatrische Patienten behandeln (Neuropsychiatrie), müssen psychiatrische Risiken in ihre Police einschließen. Botulinumtoxin-Injektionen für kosmetische Zwecke gehören nicht zum kassenärztlichen Leistungsspektrum und müssen ggf. separat abgedeckt werden.
Ärzteversichert bietet Neurologen Tarife, die das gesamte Spektrum neurologischer Tätigkeiten abdecken.
Wann gilt das nicht?
Angestellte Neurologen in Kliniken sind über den Träger abgesichert. Neurologen ohne invasive Tätigkeit zahlen am unteren Ende der Prämienspanne.
Quellen
- Bundesärztekammer
- GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
- KBV – Kassenärztliche Bundesvereinigung
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