Die Berufshaftpflicht für Notfallmediziner kostet je nach Haupt- und Nebentätigkeit zwischen 1.000 und 3.500 Euro jährlich; die Bewertung des Notarztdienstes als Nebentätigkeit hat versicherungsrechtliche Besonderheiten.

Notärzte im öffentlichen Rettungsdienst sind in der Regel über die Haftpflicht des Rettungsdienstträgers abgesichert. Wer Notarztdienste als Freiberufler erbringt oder in privaten Rettungsunternehmen tätig ist, benötigt eine eigene Police mit expliziter Deckung für Notfallmaßnahmen.

Hintergrund

Notfallmediziner handeln häufig unter Zeitdruck ohne vollständige Patienteninformation. Dies schafft ein spezifisches Haftungsumfeld: Fehlintubationen, Fehler bei der Reanimation, falsche Medikamentengabe und Transportentscheidungen können zu Haftungsansprüchen führen.

Im öffentlichen Rettungsdienst (Notarzt auf dem NEF oder RTW) gilt in den meisten Bundesländern Amtshaftung; der Träger haftet, nicht der Arzt persönlich. Anders ist es bei privatärztlichen Notdiensten oder Veranstaltungsmedizin.

Ärzte, die Notarztdienste nebenberuflich ableisten, müssen prüfen, ob ihre bestehende Berufshaftpflicht diese Tätigkeit mitumfasst; viele Standard-Tarife schließen Notarztdienste aus oder erfordern eine Zusatzprämie von 200 bis 600 Euro jährlich.

Ärzteversichert klärt für Notfallmediziner, ob und in welchem Umfang Notarztdienste in der bestehenden Police enthalten sind oder eine Ergänzung nötig ist.

Wann gilt das nicht?

Angestellte Notfallmediziner in Kliniken sind über den Krankenhausträger abgesichert. Im öffentlichen Rettungsdienst greift Amtshaftung.

Quellen

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