Die Berufshaftpflicht für Nuklearmediziner kostet zwischen 2.000 und 5.000 Euro jährlich; der Umgang mit radioaktiven Substanzen erfordert spezielle Deckungskonzepte über die Standard-Berufshaftpflicht hinaus.
Nuklearmediziner benötigen neben der Berufshaftpflicht eine atomrechtliche Deckungsvorsorge nach § 13 AtG. Diese wird typischerweise über spezielle Strahlenrisikopolicen abgedeckt. Die Gesamtversicherungskosten können 4.000 bis 8.000 Euro jährlich betragen.
Hintergrund
In der Nuklearmedizin entstehen spezifische Haftungsrisiken durch den Einsatz radioaktiver Substanzen (Radiopharmaka) für Diagnostik (PET, Szintigraphie) und Therapie (Radioiodtherapie, PRRT). Falsche Dosierungen, Kontaminationen oder fehlerhafte Indikationsstellungen können zu Strahlenschäden beim Patienten führen.
Das Atomgesetz (AtG) und die Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) schreiben eine besondere Deckungsvorsorge vor. Diese wird über zugelassene Versicherer abgewickelt und ist Voraussetzung für die behördliche Genehmigung des Strahlenschutzbeauftragten.
Zusätzlich zur Strahlendeckung deckt die klassische Berufshaftpflicht fehlerhafte Diagnosen, Aufklärungsmängel und allgemeine Behandlungsfehler ab.
Ärzteversichert hat spezialisierte Lösungen für Nuklearmediziner, die beide Deckungskomponenten aus einer Hand anbieten.
Wann gilt das nicht?
Radiologen mit gelegentlicher Nutzung von Kontrastmitteln fallen nicht unter die nuklearmedizinischen Sonderregelungen. Angestellte Nuklearmediziner in Kliniken sind über den Träger abgesichert.
Quellen
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