Die Berufshaftpflicht für Orthopäden kostet je nach operativem Leistungsspektrum zwischen 2.000 und 7.000 Euro jährlich; Wirbelsäulenchirurgen und Endoprothetiker zahlen am oberen Ende.

Orthopäden mit Operationstätigkeit (Endoprothetik, Arthroskopie, Wirbelsäulenchirurgie) benötigen Deckungssummen von mindestens 5 Millionen Euro. Fehler bei Gelenkersatz-Operationen können zu dauerhafter Gehbehinderung führen und siebenstellige Schadenssummen verursachen.

Hintergrund

Typische Haftungsfälle in der Orthopädie: fehlerhafte Indikationsstellung für eine Knie- oder Hüftprothese, Infektion nach Endoprothetik mit Revisionsoperationen, Nervenschäden nach Wirbelsäuleneingriffen, Implantationsfehler (falsche Komponentengröße, falsche Ausrichtung) und fehlerhafte konservative Behandlung (Übersehen einer Fraktur).

Orthopäden ohne eigene operative Tätigkeit (konservative Orthopädie, Sportmedizin, Injektionstherapie) zahlen deutlich niedrigere Prämien von 2.000 bis 3.000 Euro. Orthopäden mit Belegbett-Tätigkeit oder eigener Operationsabteilung müssen die Police entsprechend anpassen.

Die Nachhaftungsklausel ist für Orthopäden besonders wichtig, weil Implantat-Spätschäden (Metallabrieb, Lockerung) oft erst 5 bis 10 Jahre nach der Operation auftreten.

Ärzteversichert vergleicht spezialisierte Tarife für operierende Orthopäden und achtet auf vollständige Deckung aller orthopädisch-chirurgischen Leistungen.

Wann gilt das nicht?

Ausschließlich konservativ tätige Orthopäden zahlen deutlich geringere Prämien. Angestellte Klinikorthopäden sind über den Klinikträger abgesichert.

Quellen

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