Die Berufshaftpflicht für Psychiater und Psychotherapeuten kostet zwischen 1.500 und 4.000 Euro jährlich; der Tätigkeitsschwerpunkt (stationär, ambulant, forensisch) beeinflusst die Prämie erheblich.

Das Haftungsrisiko in der Psychiatrie konzentriert sich auf Suizidfälle bei unzureichend gesicherter Suizidalität, Fremdgefährdung durch enthospitalisierte Patienten und Fehler bei der Zwangseinweisung. Deckungssummen von 3 Millionen Euro sind Mindeststandard.

Hintergrund

Typische Haftungsfälle in der Psychiatrie: Patient begeht Suizid nach ambulanter Entlassung trotz bekannter Suizidalität, Patient gefährdet nach Entlassung Dritte, fehlerhafte Zwangseinweisung nach PsychKG mit Freiheitsentzugsschaden, Nebenwirkungsschäden durch psychotrope Medikamente (z. B. Tardive Dyskinesie durch Antipsychotika).

Forensische Psychiater, die Gutachten für Gerichte und Strafverfolgungsbehörden erstellen, haben ein zusätzliches Gutachterhaftungsrisiko; diese Tätigkeit sollte in der Police explizit mitversichert sein.

Psychiater mit eigener Praxis zahlen höhere Prämien als ausschließlich angestellte Kollegen. Die Deckung für Eigenschäden durch psychisch kranke Patienten (z. B. körperliche Angriffe) ist ein eigenes Versicherungsthema und nicht durch die Berufshaftpflicht abgedeckt.

Ärzteversichert berät Psychiater über maßgeschneiderte Versicherungslösungen, die psychiatrische Spezialrisiken abdecken.

Wann gilt das nicht?

Angestellte Psychiater in Kliniken sind primär über den Träger abgesichert. Ärzte mit ausschließlich psychotherapeutischer Tätigkeit haben ein anderes Risikoprofil als Psychiater mit medikamentöser Behandlung.

Quellen

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