Die Berufshaftpflicht für Radiologen kostet je nach Tätigkeitsschwerpunkt zwischen 2.000 und 6.000 Euro jährlich; interventionelle Radiologen zahlen deutlich mehr als rein diagnostisch tätige Kollegen.

Radiologen haften primär für diagnostische Fehler (Übersehen von Befunden) und für Komplikationen bei interventionellen Eingriffen. Übersehene Lungenembolien oder Tumore können zu erheblichen Schadenersatzforderungen führen. Deckungssummen von mindestens 3 bis 5 Millionen Euro sind Standard.

Hintergrund

Typische Haftungsfälle in der Radiologie: Übersehen von Tumoren in CT oder MRT (sog. „Missed Diagnoses"), fehlerhafte Befundung mit falschen Konsequenzen für die Therapie, Kontrastmittelreaktionen ohne ausreichendes Notfallmanagement, Komplikationen bei bildgeführten Interventionen (Biopsien, Drainagen, Stentimplantationen).

Die interventionelle Radiologie hat das höchste Haftungsprofil innerhalb des Fachgebiets: Gefäßinterventionen, perkutane Ablationen und Embolisationen können zu schweren Komplikationen führen. Für diese Tätigkeit empfehlen sich Deckungssummen von 5 bis 10 Millionen Euro.

Teleradiologie schafft neue Haftungsfragen: Wer haftet bei fehlerhafter Fernbefundung? Die Police muss digitale und standortferne Befundung explizit einschließen.

Ärzteversichert bietet Radiologen Tarife, die diagnostische und interventionelle Tätigkeiten vollständig abdecken.

Wann gilt das nicht?

Angestellte Radiologen in Kliniken sind über den Klinikträger abgesichert. Rein diagnostisch tätige Niedergelassene ohne Interventionen zahlen niedrigere Prämien.

Quellen

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