Die Berufshaftpflicht für Rechtsmediziner kostet zwischen 1.000 und 3.000 Euro jährlich; als häufig beamtete Institutsangehörige sind viele Rechtsmediziner über ihren Dienstherrn abgesichert.
Rechtsmediziner haften primär für fehlerhafte Gutachten und falsche Todesfeststellungen. In Straf- und Zivilprozessen können unrichtige rechtsmedizinische Feststellungen zur Verurteilung Unschuldiger führen; die Gutachterhaftung ist ein eigenständiges Haftungsfeld. Eine Deckungssumme von 3 Millionen Euro ist empfohlen.
Hintergrund
Das Haftungsrisiko in der Rechtsmedizin unterscheidet sich grundlegend von anderen Fachrichtungen: Es entstehen keine direkten Behandlungsschäden, wohl aber Haftungsrisiken durch fehlerhafte Obduktionsbefunde, falsche Todesfeststellungen (natürlicher vs. nicht-natürlicher Tod) und unrichtige Gutachten über Traumata, Misshandlungen oder Vergiftungen.
Rechtsmediziner, die als gerichtliche Sachverständige tätig sind, benötigen eine Gutachterhaftpflicht. Standard-Berufshaftpflichten decken Gutachtertätigkeiten häufig nur eingeschränkt ab; eine separate Police oder eine Erweiterungsklausel für Gutachtertätigkeit ist empfehlenswert.
Niedergelassene rechtsmedizinische Gutachter, die nicht in einem Institut angestellt sind, tragen das volle Haftungsrisiko und benötigen eine eigene Police.
Ärzteversichert klärt für Rechtsmediziner, ob ihre bestehende Absicherung Gutachtertätigkeiten vollständig abdeckt.
Wann gilt das nicht?
Beamtete Rechtsmediziner an Universitätsinstituten sind über die staatliche Haftung ihrer Behörde abgesichert. Privat gutachterlich tätige Kollegen benötigen eine eigene Deckung.
Quellen
- Bundesärztekammer
- GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
- Gesetze im Internet – VVG
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