Die Berufshaftpflicht für Sportmediziner kostet je nach Tätigkeitsprofil zwischen 800 und 2.500 Euro jährlich; Ärzte, die als Vereins- oder Mannschaftsarzt bei Wettkämpfen tätig sind, benötigen besondere Deckungserweiterungen.

Sportmediziner haften für Fehler bei Leistungsdiagnostik, Sporttauglichkeitsbescheinigungen und Notfallversorgung bei Sportveranstaltungen. Wer eine Sporttauglichkeitsbescheinigung für einen Sportler ausstellt, der während der Ausübung einen Herzstillstand erleidet, haftet potenziell für die Folgen.

Hintergrund

Typische Haftungsfälle in der Sportmedizin: fehlerhafte Sporttauglichkeitsuntersuchung (übersehene Herzerkrankung), mangelhafte Notfallversorgung bei Sportveranstaltungen, fehlerhafte Dosierung von Medikamenten (z. B. Schmerzmittel für Leistungssportler), fehlerhafte Beurteilung der Wiedersporttauglichkeit nach Verletzung.

Als Mannschaftsarzt oder Verbandsarzt entstehen oft Tätigkeiten im Ausland; die Berufshaftpflicht muss prüfen, ob weltweite Deckung eingeschlossen ist. Viele Standardpolicen decken nur Deutschland und Europa ab.

Die Prämie ist niedrig, weil Sportmediziner selten invasive Eingriffe durchführen; jedoch sind Sporttauglichkeitsfehler mit erheblichem Schadenpotenzial verbunden.

Ärzteversichert prüft für Sportmediziner, ob die bestehende Police Wettkampfbetreuung und internationale Tätigkeiten abdeckt.

Wann gilt das nicht?

Sportmediziner, die ausschließlich ambulant ohne Wettkampfbetreuung tätig sind, benötigen keine Erweiterungsklauseln. Vereinsärzte sollten klären, ob der Sportverein eine eigene Haftpflicht unterhält.

Quellen

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →