Die Berufshaftpflicht für Unfallchirurgen kostet je nach Operationsvolumen und Tätigkeit zwischen 3.000 und 9.000 Euro jährlich; im Durchschnitt zahlen niedergelassene Unfallchirurgen ca. 4.000 bis 6.000 Euro.
Unfallchirurgen führen komplexe Eingriffe an Knochen, Gelenken und Weichteilen durch. Fehler bei Osteosynthesen (falsche Implantatposition, Infektionen) können zu dauerhafter Invalidität führen und Schadensersatzforderungen von mehreren hunderttausend Euro nach sich ziehen. Deckungssummen von 5 Millionen Euro sind Mindeststandard.
Hintergrund
Typische Haftungsfälle in der Unfallchirurgie: fehlerhafte Frakturversorgung (falsche Reposition, falsche Implantate), postoperative Infektionen durch Hygienemängel, Kompartmentsyndrome durch verzögerte Diagnose, Nervenschäden bei Gelenkoperationen, fehlerhafte Begutachtung von Unfallfolgen für Berufsgenossenschaften.
Unfallchirurgen, die auch als D-Arzt (Durchgangsarzt) für die Berufsgenossenschaft tätig sind, haben ein besonderes Anforderungsprofil: Das BG-Wesen hat eigene Haftungsregeln; die Berufshaftpflicht muss D-Arzt-Tätigkeiten explizit mitdecken.
Die Nachhaftungsregelung ist besonders wichtig, da Implantat-Komplikationen (Metallermüdung, Lockerungen) häufig erst Jahre nach der Operation auftreten.
Ärzteversichert vergleicht spezialisierte Tarife für Unfallchirurgen und prüft insbesondere die Deckung für D-Arzt-Tätigkeiten.
Wann gilt das nicht?
Angestellte Unfallchirurgen in Kliniken sind über den Klinikträger abgesichert. Unfallchirurgen ohne eigene operative Tätigkeit (rein konservative Versorgung) zahlen niedrigere Prämien.
Quellen
- Bundesärztekammer
- GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
- Gesetze im Internet – VVG
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