Die Berufshaftpflicht für Zahnärzte kostet je nach Tätigkeitsprofil zwischen 1.000 und 4.000 Euro jährlich; Implantologen und Kieferchirurgen zahlen am oberen Ende der Prämienspanne.
Zahnärzte benötigen eine Berufshaftpflicht mit einer Deckungssumme von mindestens 3 Millionen Euro. Typische Schadensursachen sind Nervschäden nach Implantationen oder Extraktionen, fehlerhafte prothetische Arbeiten und Aufklärungsmängel. Die Zahnärztekammern verlangen den Nachweis einer gültigen Berufshaftpflicht.
Hintergrund
Typische Haftungsfälle in der Zahnheilkunde: Nervschäden (N. alveolaris inferior) bei Weisheitszahnextraktionen oder Implantaten, fehlerhafte Kiefergelenksbehandlung, Bisserhöhung mit dauerhaften Beschwerden, fehlerhafter Zahnersatz, Fehler bei der Wurzelkanalbehandlung, Aspiration von Instrumenten.
Implantologisch tätige Zahnärzte haben ein erhöhtes Risikoprofil: Implantatverluste, Nervschäden und postoperative Infektionen können teuer werden. Für ausschließlich implantologisch tätige Zahnärzte oder Oralchirurgen liegen Prämien bei 2.500 bis 4.000 Euro jährlich.
Zahnärzte, die kosmetische Behandlungen anbieten (Bleaching, Veneers, Aligners), haben ein zusätzliches Risiko wegen hoher Patientenerwartungen bei ästhetischen Ergebnissen.
Ärzteversichert vergleicht spezialisierte Berufshaftpflicht-Tarife für Zahnärzte und Kieferchirurgen mit allen relevanten Klauseln.
Wann gilt das nicht?
Angestellte Zahnärzte in einer Praxis sind in der Regel über den Praxisinhaber mitversichert. Zahnärzte ohne invasive Tätigkeiten (rein konservierend) zahlen niedrigere Prämien.
Quellen
- Bundeszahnärztekammer
- GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
- Gesetze im Internet – VVG
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