Anästhesisten gründen in der Regel keine klassische Einzelpraxis, sondern sind freiberuflich in ambulanten Operationszentren tätig oder betreiben gemeinsam mit anderen eine Anästhesiegemeinschaftspraxis; die Startkosten liegen je nach Modell bei 20.000 bis 80.000 Euro.

Die wesentlichen Kosten für die Niederlassung als Anästhesist entstehen durch Berufshaftpflicht (3.000 bis 10.000 Euro jährlich), Anschaffung eigener Notfallausstattung und Monitoringgeräte sowie Kosten für Kooperationsverträge mit ambulanten OP-Zentren.

Hintergrund

Das Gros der niedergelassenen Anästhesisten arbeitet im Belegarzt- oder Kooperationsmodell: Sie erbringen Anästhesieleistungen in ambulanten Operationszentren oder Belegkliniken und rechnen diese über die KV ab. Eigene Praxisräume sind hierfür nicht zwingend erforderlich, jedoch ist eine eigene Berufshaftpflicht Pflicht.

Wer eine ambulante Anästhesiepraxis (Schmerzklinik, Schmerzambulanz) eröffnen möchte, benötigt entsprechende Genehmigungen und Räume. Die Investition für eine Schmerzambulanz liegt bei 80.000 bis 200.000 Euro, je nach Ausstattung.

Ein Kassensitz für Anästhesisten ist in vielen KV-Bezirken rar und teuer; Anästhesisten ohne Kassensitz rechnen ausschließlich über Selektivverträge oder als reine Privatärzte ab.

Ärzteversichert berät Anästhesisten bei der Wahl des geeigneten Niederlassungsmodells und den dazugehörigen Absicherungen.

Wann gilt das nicht?

Angestellte Anästhesisten in MVZ oder Kliniken tragen keine eigenen Gründungskosten. Freiberuflich tätige Anästhesisten mit bestehenden Kooperationsverträgen haben oft nur geringe Startinvestitionen.

Quellen

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