Notfallmedizin ist kein eigenständiges Fachgebiet für die kassenärztliche Niederlassung; Notfallmediziner kombinieren ihre Qualifikation typischerweise mit einer anderen Facharztpraxis oder sind freiberuflich im Rettungsdienst tätig.
Freiberufliche Notärzte haben niedrige Gründungskosten: Im Wesentlichen fallen Kosten für die Berufshaftpflicht (1.000 bis 3.500 Euro jährlich), Fortbildungen und persönliche Notfallausstattung an. Eine eigene Praxis im klassischen Sinne ist für reine Notfallmediziner unüblich.
Hintergrund
Notfallmedizin ist in Deutschland eine Zusatzbezeichnung, kein eigenständiges Facharztgebiet. Ärzte mit Notarzt-Qualifikation sind in der Regel als Facharzt (Internist, Chirurg, Anästhesist) niedergelassen und erbringen Notarztdienste nebenberuflich.
Wer eine eigene Veranstaltungsmedizin-Firma oder medizinische Notfalldienstleistungen als selbständiger Unternehmer anbieten möchte, gründet eine GmbH oder arbeitet als Einzelunternehmer. Die Kosten hierfür variieren je nach Tätigkeitsschwerpunkt: mobile Notfallmedizin mit eigenem Fahrzeug und Ausstattung kostet 30.000 bis 80.000 Euro.
Angestellte Notärzte in Rettungsdiensten und Krankenhäusern tragen keine eigenen Gründungskosten.
Ärzteversichert berät Notfallmediziner über ihre spezifischen Absicherungsbedarfe bei nebenberuflicher oder freiberuflicher Tätigkeit im Rettungsdienst.
Wann gilt das nicht?
Notfallmediziner, die an ihrer Facharztpraxis Notfallsprechstunden anbieten, benötigen keine gesonderte Gründungsinvestition. Im Klinikdienst trägt der Arbeitgeber alle Kosten.
Quellen
- Bundesärztekammer
- KBV – Kassenärztliche Bundesvereinigung
- GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
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