Palliativmediziner gründen in der Regel kein klassisches Praxis-Setting, sondern bauen ein spezialisiertes ambulantes Palliativversorgungsteam (SAPV) auf; die Gründungskosten liegen bei 50.000 bis 150.000 Euro.

Die spezialisierten ambulanten Palliativteams (SAPV) nach § 37b SGB V finanzieren sich über Verträge mit Krankenkassen. Wesentliche Startkosten: Fahrzeuge für Hausbesuche (30.000 bis 60.000 Euro), medizinische Ausrüstung, Schmerzpumpen und Kommunikationssysteme für 24/7-Erreichbarkeit.

Hintergrund

SAPV-Teams arbeiten interdisziplinär mit Ärzten, Pflegefachkräften und Sozialarbeitern. Für die Zulassung als SAPV-Team schließen die Krankenkassen Verträge nach § 132d SGB V; Qualitätsanforderungen wie 24-Stunden-Erreichbarkeit, spezielle Palliativqualifikation und Fahrdienst müssen erfüllt sein.

Ärzte in der Palliativmedizin benötigen die Zusatzbezeichnung Palliativmedizin; die Kosten für diese Weiterbildung (Kursgebühren) liegen bei 3.000 bis 6.000 Euro. Niedergelassene Ärzte anderer Fachrichtungen mit Palliativ-Qualifikation können ambulante Palliativversorgung in ihrer bestehenden Praxis einbinden.

Eine eigene Palliativpraxis ohne SAPV-Zulassung (rein konsiliarisch, ohne Krankenhausvertrag) hat deutlich geringere Gründungskosten von 30.000 bis 80.000 Euro.

Ärzteversichert berät Palliativmediziner bei den besonderen Absicherungsbedarfen für SAPV-Tätigkeiten.

Wann gilt das nicht?

Palliativmediziner, die als Konsiliare in Kliniken tätig sind, tragen keine eigenen Gründungskosten. Bestehende Praxen, die palliative Leistungen integrieren, haben nur marginale Zusatzinvestitionen.

Quellen

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