Rechtsmediziner gründen keine klassischen Arztpraxen; sie sind typischerweise beamtete Institutsmitarbeiter an Universitäten. Wer freiberuflich als rechtsmedizinischer Gutachter tätig sein möchte, benötigt 30.000 bis 80.000 Euro Startkapital.
Ein privates Gutachterbüro für Rechtsmediziner benötigt lediglich: Büroausstattung, Dokumentationssoftware, Lichtmikroskop (5.000 bis 15.000 Euro) und ggf. Laborverträge für externe Analysen. Der größte Kostenfaktor ist der Aufbau eines Netzwerks zu Gerichten und Staatsanwaltschaften.
Hintergrund
Die meisten Rechtsmediziner arbeiten als Beamte oder Angestellte an den rechtsmedizinischen Instituten der Universitäten. Obduktionen und Spurensicherungen werden in diesen Instituten durchgeführt; für eine eigene Praxis wären Obduktionsräume erforderlich, was die Investitionskosten immens erhöhen würde.
Private Gutachtertätigkeit ohne eigenes Institut konzentriert sich auf klinisch-forensische Untersuchungen, Traumadokumentation und Aktengutachten. Diese erfordern keinen eigenen Obduktionsraum und können von einem Büro aus betrieben werden.
Rechtsmediziner, die als sachverständige Zeugen oder Gutachter für Gerichte auftreten, werden auf Honorarbasis vergütet (JVEG). Der Aufbau eines tragfähigen Gutachterstamms dauert typischerweise 3 bis 5 Jahre.
Ärzteversichert berät Rechtsmediziner über Gutachterhaftpflicht und die besonderen Anforderungen freiberuflicher rechtsmedizinischer Tätigkeit.
Wann gilt das nicht?
An Universitätsinstituten trägt der Staat alle Betriebskosten. Niedergelassene Allgemeinmediziner mit rechtsmedizinischer Weiterbildung, die Leichenschauen durchführen, benötigen keine separaten Gründungsinvestitionen.
Quellen
- Bundesärztekammer
- GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
- Bundesministerium der Finanzen
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