Eine unfallchirurgische Praxisgründung kostet zwischen 200.000 und 500.000 Euro; Röntgenanlage, Ultraschall und ggf. ambulanter OP-Bereich sind die Hauptkostenpositionen.
Unfallchirurgen benötigen zwingend eine Röntgenanlage (50.000 bis 150.000 Euro) für die Frakturdiagnostik. Für die begehrte D-Arzt-Zulassung (Durchgangsarzt der Berufsgenossenschaft) sind besondere Anforderungen zu erfüllen, die zusätzliche Investitionen von 30.000 bis 80.000 Euro erfordern können.
Hintergrund
Durchgangsärzte (D-Ärzte) behandeln im Auftrag der Berufsgenossenschaft (BG) Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten. Die D-Arzt-Zulassung ist wirtschaftlich attraktiv, weil BG-Leistungen besonders vergütet werden. Voraussetzungen: Facharztanerkennung Unfallchirurgie/Orthopädie, mindestens 36 Monate stationäre Tätigkeit und besondere Anforderungen an Praxisausstattung (Röntgen, Verbandraum, Operationsmöglichkeit).
Die Röntgenanlage muss den Anforderungen der Bundesgenossenschaft entsprechen; moderne digitale Flachdetektorsysteme sind Pflicht. Zusätzlich werden für die D-Arzt-Anerkennung Reihenuntersuchungsräume und ein Verbandraum nach BG-Standard gefordert.
Ambulante Operationen (Arthroskopie, Metallentfernung) erfordern einen zertifizierten OP-Raum, der 100.000 bis 250.000 Euro kostet.
Ärzteversichert unterstützt Unfallchirurgen bei der Gründungsplanung und bietet spezialisierte Versicherungskonzepte für D-Ärzte.
Wann gilt das nicht?
Unfallchirurgen, die keine D-Arzt-Tätigkeit anstreben und ohne eigene Röntgenanlage arbeiten wollen, können zu deutlich geringeren Kosten gründen. Im Belegarztmodell entfallen viele Investitionen.
Quellen
- KBV – Kassenärztliche Bundesvereinigung
- Bundesärztekammer
- GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
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