Eine Zahnarztpraxis kostet in der Gründung zwischen 250.000 und 500.000 Euro; mit CEREC-System und modernem Digitaldruck kann die Investitionssumme deutlich höher ausfallen.
Die größten Kostenpositionen: zahnärztliche Behandlungseinheit (30.000 bis 60.000 Euro pro Einheit; 2 bis 4 Einheiten), digitales Panoramaröntgen und DVT (20.000 bis 80.000 Euro), Sterilisationseinheit (10.000 bis 25.000 Euro) und Praxissoftware. Für eine 2-Einheiten-Praxis sind 200.000 bis 300.000 Euro für Ausstattung realistisch.
Hintergrund
Zahnarztpraxen erfordern eine hohe technische Erstinvestition: Jeder Behandlungsplatz benötigt eine vollständige zahnärztliche Einheit (Stuhl, Sauganlage, Wasserversorgung, Licht) und das zugehörige Instrumentarium. Die Raumgestaltung muss hygienischen Anforderungen entsprechen; Sterilisationsraum, Röntgenraum und Wartezimmer sind Pflicht.
Ein Niederlassungskonzept ohne eigenes Labor ist üblich; zahnprothetische Arbeiten werden an externe Zahntechniklabore vergeben. Wer ein eigenes Praxislabor einrichtet, investiert zusätzlich 30.000 bis 80.000 Euro.
Zahnärzte benötigen keinen kassenärztlichen Zulassungsantrag wie Humanärzte; sie können sich in der Regel frei niederlassen und erhalten eine vertragszahnärztliche Zulassung über die Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZV).
Ärzteversichert begleitet Zahnärzte bei der Praxisgründung und bietet alle notwendigen Versicherungen aus einer Hand.
Wann gilt das nicht?
Bei der Übernahme einer bestehenden Zahnarztpraxis entfallen viele Erstinvestitionen; der Kaufpreis enthält Ausstattung und Goodwill. Im Kooperationsmodell mit anderen Zahnärzten teilt man sich teure Geräte wie CEREC.
Quellen
- Bundeszahnärztekammer
- Bundesministerium der Finanzen
- GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
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