Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) sind für GKV-versicherte Patienten kostenfrei; die Krankenkasse erstattet die Lizenzgebühr direkt an den Hersteller nach Vorlage eines gültigen Rezepts vom Arzt.
DiGA im BfArM-Register kosten zwischen 200 und 700 Euro pro 90-Tage-Nutzung; dieser Betrag wird vollständig von der GKV erstattet. Für Ärzte entstehen keine direkten Kosten; die Verordnung erfolgt über ein reguläres Kassenrezept (Muster 16) oder ein privates Rezept.
Hintergrund
Seit dem Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) von 2019 können zugelassene DiGA auf Kassenrezept verordnet werden. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) führt ein offizielles DiGA-Verzeichnis; dort gelistete Apps haben vorläufige oder dauerhafte Zulassung nachgewiesen.
Preislich gilt: In den ersten 12 Monaten nach Listung kann der Hersteller einen freien Preis verlangen; danach wird ein Erstattungsbetrag mit dem GKV-Spitzenverband verhandelt. Aktuell liegen die meisten DiGA-Preise zwischen 300 und 600 Euro pro 90 Tage.
Ärzte verordnen DiGA ohne zusätzlichen Aufwand; es ist keine besondere Zertifizierung erforderlich. Die medizinische Indikationsstellung obliegt dem Arzt; nicht alle Patienten profitieren gleichermaßen von DiGA.
Ärzteversichert informiert Ärzte über die rechtlichen und haftungsrelevanten Aspekte der DiGA-Verordnung und deren Stellung im Behandlungsprozess.
Wann gilt das nicht?
Privat versicherte Patienten müssen die DiGA-Kosten zunächst selbst tragen und dann bei ihrer PKV erstatten lassen; nicht alle PKV erstatten DiGA. Nicht im BfArM-Register gelistete Apps werden nicht erstattet.
Quellen
- Bundesministerium für Gesundheit
- KBV – Kassenärztliche Bundesvereinigung
- Gesetze im Internet – SGB V
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