Das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) von 2019 verpflichtet Arztpraxen zur Telematikinfrastruktur-Anbindung und schafft Grundlagen für DiGA; die unmittelbaren Kosten für Praxen liegen bei 1.000 bis 5.000 Euro Erstinvestition für TI-Konnektoren.
Arztpraxen müssen für die TI-Anbindung einen Konnektor (ca. 1.500 bis 2.500 Euro) und ggf. eHealth-Kartenterminals installieren. Die KBV und KVen zahlen Einrichtungs- und Betriebspauschalen, die einen Teil der Kosten erstatten. Ab 2024 werden die Konnektoren durch TI 2.0-Lösungen (Cloud-basiert) abgelöst.
Hintergrund
Das DVG schuf das rechtliche Fundament für DiGA (Apps auf Rezept), die elektronische Patientenakte (ePA) und das E-Rezept. Für Praxen entstehen laufende Kosten durch TI-Betriebspauschalen (ca. 200 bis 500 Euro jährlich), Software-Updates und Schulungsaufwand.
Ab 2025 gilt die neue TI 2.0-Architektur; der physische Konnektor wird durch eine sichere Cloud-Verbindung ersetzt. Praxen können dann auf günstigere Softwarelösungen umsteigen; Übergangskosten und Schulungsbedarf entstehen jedoch.
Sanktionen bei Nicht-Teilnahme: Praxen ohne TI-Anschluss erhalten einen Honorarabzug von 1 Prozent der Gesamtvergütung; dieser wurde im Laufe der Einführungsphase mehrfach ausgesetzt.
Ärzteversichert informiert Ärzte über die aktuellen TI-Anforderungen und haftungsrelevante Aspekte der Digitalisierung.
Wann gilt das nicht?
Privatärzte ohne Kassenvertrag unterliegen grundsätzlich nicht den GKV-Verpflichtungen; viele nutzen die TI dennoch freiwillig für E-Rezept und ePA. Psychotherapeuten und andere Heilberufler unterliegen teils anderen Zeitplänen.
Quellen
- KBV – Kassenärztliche Bundesvereinigung
- Bundesministerium für Gesundheit
- Gesetze im Internet – SGB V
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