Disease-Management-Programme (DMP) werden mit Quartalspauschalen von 12 bis 40 Euro pro eingeschriebenem Patienten vergütet; der Dokumentationsaufwand pro Dokumentation liegt bei 10 bis 20 Minuten.
Die DMP-Vergütung deckt den tatsächlichen Aufwand nicht immer vollständig ab. Hausärzte mit vielen DMP-Patienten (Diabetes, COPD, KHK) erzielen durch Pauschalen und Bonusleistungen zusätzliche Einnahmen von 5.000 bis 20.000 Euro jährlich; der Overhead durch Dokumentation und Software ist zu berücksichtigen.
Hintergrund
DMP nach § 137f SGB V sind strukturierte Behandlungsprogramme für chronisch Kranke (Diabetes Typ 1 und 2, KHK, COPD, Asthma, Brustkrebs). Ärzte können sich als DMP-Koordinatoren einschreiben und übernehmen die Dokumentations- und Betreuungspflichten.
Die Vergütung erfolgt über KV-Verträge: Einschreibungspauschalen, Dokumentationspauschalen und ggf. besondere Leistungspauschalen. Ein Hausarzt mit 100 DMP-Diabetikern erhält ca. 1.500 bis 3.000 Euro Quartalspauschalen.
Der Dokumentationsaufwand ist erheblich: Für jeden eingeschriebenen Patienten müssen regelmäßig Datensätze erfasst und an die KV übermittelt werden. Software-Lösungen integrieren DMP-Dokumentation in die Praxisverwaltung; Schulungskosten entstehen bei der Einführung.
Ärzteversichert empfiehlt, DMP-Teilnahme aus wirtschaftlicher Sicht mit dem tatsächlichen Zeitaufwand zu kalkulieren.
Wann gilt das nicht?
Fachärzte ohne den Schwerpunkt chronischer Erkrankungen (z. B. Chirurgen, Radiologen) nehmen in der Regel nicht an DMP teil. In gesperrten Zulassungsbezirken kann die DMP-Zulassung durch die KV beschränkt sein.
Quellen
- KBV – Kassenärztliche Bundesvereinigung
- Gesetze im Internet – SGB V
- Bundesministerium für Gesundheit
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