Das E-Rezept selbst ist für Arztpraxen gebührenfrei; die technische Infrastruktur (TI-Anbindung, eHBA-Karten, Praxissoftware-Update) kostet jedoch einmalig 500 bis 2.000 Euro und laufend 200 bis 500 Euro jährlich.
Die Pflichteinführung des E-Rezepts seit Januar 2024 erfordert eine gültige TI-Anbindung, aktuelle eGK-Lesegeräte und Software-Updates in der Praxisverwaltungssoftware. Einmalkosten entstehen durch Software-Updates (200 bis 800 Euro) und ggf. neue Kartenterminals. Die KBV zahlt Einrichtungspauschalen.
Hintergrund
Das E-Rezept löst das Papierrezept für verschreibungspflichtige Arzneimittel ab. Seit Januar 2024 sind Arztpraxen verpflichtet, E-Rezepte auszustellen; Ausnahmen gelten für technische Ausfälle. Patienten erhalten das E-Rezept digital auf der App der Gematik oder direkt auf ihrer eGK.
Für Ärzte bedeutet das E-Rezept vor allem eine veränderte Arbeitspraxis: Der Ausdruck von Rezepten entfällt; dafür muss das Rezept digital signiert werden. Die elektronischen Heilberufsausweise (eHBA) sind dafür erforderlich und kosten 50 bis 100 Euro jährlich.
Die KBV hat Einrichtungspauschalen für die TI-Ersteinrichtung gezahlt; laufende Betriebskosten werden durch monatliche Pauschalen teilweise erstattet. Praxen mit bereits vorhandener TI-Infrastruktur haben niedrigere Umstellungskosten.
Ärzteversichert informiert Ärzte über die rechtlichen und haftungsrelevanten Aspekte der E-Rezept-Ausstellung.
Wann gilt das nicht?
Privatärzte ohne Kassenvertrag sind nicht zur E-Rezept-Ausstellung verpflichtet, können aber freiwillig teilnehmen. Bei technischem Ausfall der TI darf weiterhin das Papierrezept ausgestellt werden.
Quellen
- KBV – Kassenärztliche Bundesvereinigung
- Bundesministerium für Gesundheit
- Gesetze im Internet – SGB V
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