Ein eGK-Update verursacht für Arztpraxen in der Regel keine direkten Zusatzkosten; notwendige Softwareupdates an Kartenterminals werden automatisch über die Telematikinfrastruktur eingespielt.

Die eGK-Infrastruktur (Kartenterminals) ist Pflicht für alle GKV-zugelassenen Praxen. Neue eGK-fähige Terminals kosten 300 bis 800 Euro bei Erstanschaffung; Wartung und Betriebskosten sind gering. Die KBV förderte die Erstanschaffung mit einmaligen Pauschalen.

Hintergrund

Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) ist seit 2015 die einzige gültige Krankenversicherungskarte in Deutschland. Sie speichert Versichertendaten (Name, Geburtsdatum, Versichertennummer) und ermöglicht seit der TI-Einführung weitere Funktionen wie das Abrufen von Notfalldaten und Medikamentenplänen.

Arztpraxen benötigen eGK-kompatible Kartenterminals, die an die Telematikinfrastruktur angebunden sind. Die Firmware-Updates dieser Terminals werden automatisch über den Konnektor eingespielt. Ein manueller Aufwand für Praxen entsteht dabei kaum.

Neue eGK-Generationen (z. B. eGK 2.1 mit biometrischen Merkmalen) wurden mehrfach diskutiert; aktuell dominiert die eGK-Nutzung für die Online-Versichertendatenprüfung (VSDM). Diese ist für alle GKV-Praxen Pflicht und für Ärzte ohne zusätzliche Kosten.

Ärzteversichert informiert Ärzte über aktuelle TI-Anforderungen und Förderprogramme für Praxistechnik.

Wann gilt das nicht?

Privatärzte ohne GKV-Zulassung benötigen keine eGK-Terminals. Bei technischem Ausfall können Ersatzdokumente (PKV-Ausweis, Notfallformular) genutzt werden.

Quellen

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