Die Ausstellung und Übermittlung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ist für GKV-zugelassene Arztpraxen seit dem 1. Januar 2023 Pflicht und verursacht keine direkten Zusatzkosten außerhalb der ohnehin erforderlichen TI-Infrastruktur.

Arztpraxen benötigen für die eAU eine TI-Anbindung, aktuelle Praxisverwaltungssoftware und einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA). Diese Infrastruktur kostet insgesamt 200 bis 500 Euro jährlich an Betriebskosten. Die eAU selbst wird vom System automatisch an die Krankenkasse übermittelt.

Hintergrund

Mit der eAU entfällt die Papierbescheinigung (gelber Schein) für Kassenpatienten; Patienten müssen den Schein nicht mehr weitergeben. Die Krankenkasse stellt die Daten dem Arbeitgeber digital bereit. Patienten erhalten auf Wunsch weiterhin einen Papierausdruck für ihre Unterlagen.

Technisch läuft die eAU über die Telematikinfrastruktur: Der Arzt erstellt die AU in seiner Praxissoftware; diese wird digital signiert und über den TI-Konnektor an das Postfach der Krankenkasse übermittelt. Fehler bei der Übermittlung (z. B. fehlerhafte BSNR) führen zu Rückmeldungen, die manuell korrigiert werden müssen.

Für Privatpatienten und Selbständige ohne GKV-Pflicht gilt die eAU nicht; dort wird weiterhin eine Papierbescheinigung ausgestellt.

Ärzteversichert informiert Ärzte über aktuelle Digitalisierungspflichten in der Praxis und entsprechende Haftungsaspekte.

Wann gilt das nicht?

Privatärzte ohne Kassenzulassung sind nicht zur eAU verpflichtet. Bei technischem Ausfall der TI-Infrastruktur darf vorübergehend eine Papierkrankmeldung ausgestellt werden.

Quellen

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