Der elektronische Medikationsplan (eMP) ist für Arztpraxen kostenfrei und wird über die Praxisverwaltungssoftware mit TI-Anbindung erstellt und gepflegt; Patienten mit 5 oder mehr dauerhaften Medikamenten haben gesetzlichen Anspruch darauf.

Ärzte sind nach § 31a SGB V verpflichtet, GKV-Patienten mit mehreren Dauermedikmenten einen Medikationsplan auszustellen. Der eMP wird in der ePA gespeichert und kann dort von anderen behandelnden Ärzten eingesehen werden. Praxen erhalten eine EBM-Vergütung für die Erstellung.

Hintergrund

Der Medikationsplan wurde 2016 eingeführt und mit der Telematikinfrastruktur digitalisiert. Er enthält alle verordneten Medikamente, Dosierungen und Einnahmehinweise und soll unerwünschte Arzneimittelwechselwirkungen reduzieren. Laut Bundesgesundheitsministerium erleiden jährlich über 200.000 Patienten vermeidbare Arzneimittelschäden.

Die EBM-Vergütung für die Erstellung des eMP (EBM-Ziffer 01630) beträgt ca. 1,50 Euro; für die Aktualisierung gibt es eine Pauschale. Der Aufwand für die Erstellung liegt bei 5 bis 10 Minuten.

Haftungsrelevant: Ärzte, die den Medikationsplan nicht aktuell halten oder wichtige Kontraindikationen nicht berücksichtigen, können für Arzneimittelschäden haftbar gemacht werden.

Ärzteversichert weist Ärzte auf die Haftungsrisiken im Zusammenhang mit dem eMP und der Arzneimitteltherapiesicherheit hin.

Wann gilt das nicht?

Privatärzte sind nicht zur eMP-Erstellung nach SGB V verpflichtet; sie können aber entsprechende Leistungen privat abrechnen. Patienten mit weniger als 5 Dauermedikmenten haben keinen gesetzlichen Anspruch auf den eMP.

Quellen

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