Das Elterngeld für Ärzte berechnet sich aus dem Nettoeinkommen der 12 Monate vor der Geburt; das Maximum liegt bei 1.800 Euro monatlich (67 Prozent des Einkommens). Ärzte mit hohem Einkommen stoßen schnell an diese Grenze.
Bei einem monatlichen Nettoeinkommen von 2.686 Euro oder mehr wird das Maximum von 1.800 Euro Elterngeld erreicht. Ärzte, die kurz vor der Elternzeit ihr Einkommen reduzieren (z. B. durch Reduktion von Bereitschaftsdiensten), können das Elterngeld nicht über das Maximum hinaus steigern.
Hintergrund
Das Elterngeld nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) berechnet sich aus dem Nettoeinkommen der letzten 12 Kalendermonate vor dem Geburtsmonat. Einmalzahlungen wie Jahresboni können den Bemessungszeitraum verringern.
Optimierungsstrategien für Ärzte: Wer kurz vor der Geburt Einmalzahlungen erhält (z. B. Jahresbonus), sollte prüfen, ob diese den Bemessungszeitraum günstig oder ungünstig beeinflussen. Selbständige Ärzte können den Gewinn im Bemessungszeitraum durch Verlagerung von Einnahmen und Ausgaben beeinflussen; dies ist aber steuerrechtlich sorgfältig zu planen.
Das ElterngeldPlus (50 Prozent des Elterngeldes, doppelt so lang) ist für Ärzte interessant, die nach der Geburt in Teilzeit weiterarbeiten. Die Kombination aus ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus ermöglicht bis zu 28 Monate Bezugsdauer.
Ärzteversichert empfiehlt Ärzten in der Familienplanungsphase, die Elterngeldberechnung frühzeitig mit einem Steuerberater zu simulieren.
Wann gilt das nicht?
Das Elterngeld ist auf 1.800 Euro monatlich gedeckelt; Ärzte mit höherem Einkommen können das Maximum nicht weiter steigern. Selbständige Ärzte mit stark schwankendem Einkommen sollten besonders genau den Bemessungszeitraum analysieren.
Quellen
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