Erlaubtes Praxismarketing für Ärzte kostet je nach Umfang 300 bis 2.000 Euro monatlich; die größte Rendite bringt ein gepflegtes Google Business Profile, das kostenlos eingerichtet werden kann.
Das ärztliche Berufsrecht erlaubt sachliche, wahrheitsgemäße Werbung. Eine professionelle Praxiswebsite kostet einmalig 2.000 bis 8.000 Euro; laufendes SEO kostet 500 bis 1.500 Euro monatlich. Google Business Profile ist kostenlos und besonders wirksam für die lokale Patientengewinnung.
Hintergrund
Die Muster-Berufsordnung der Bundesärztekammer erlaubt Ärzten sachliche Informationswerbung. Zulässig sind: Praxiswebsite mit Leistungsbeschreibung, Google Business Profile, Social-Media-Auftritte (DSGVO-konform), Praxisflyer und Zeitungsanzeigen. Verboten sind irreführende, marktschreierische oder vergleichende Werbung sowie Vorher-Nachher-Bilder bei ästhetischen Eingriffen.
Laut Umfragen suchen über 70 Prozent der Patienten ihren Arzt online; positive Google-Bewertungen sind daher ein wesentlicher Wettbewerbsvorteil. Die Einrichtung und Pflege des Google Business Profils ist kostenlos; professionelle Unterstützung durch eine SEO-Agentur kostet 500 bis 1.500 Euro monatlich.
Ärzteversichert empfiehlt, neue Marketingkampagnen vorab durch einen auf Medizinrecht spezialisierten Anwalt prüfen zu lassen, um kostspielige Abmahnungen zu vermeiden.
Wann gilt das nicht?
Für Heilpraktiker und Zahnärzte gelten teils andere Werberegeln. Werbung für verschreibungspflichtige Medikamente ist Ärzten nach dem HWG generell untersagt.
Quellen
- Bundesärztekammer
- KBV – Kassenärztliche Bundesvereinigung
- GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
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