Die staatliche Erwerbsminderungsrente zahlt Ärzten im Schnitt nur 800 bis 1.500 Euro monatlich aus, während eine private BU-Versicherung das bisherige Einkommensniveau deutlich besser absichert.

Die volle Erwerbsminderungsrente erhalten Ärzte nur, wenn sie weniger als 3 Stunden täglich irgendeiner Arbeit nachgehen können. Die private BU-Versicherung zahlt bereits bei arztspezifischer Berufsunfähigkeit (50 Prozent nicht mehr ausübbar); typische BU-Renten für Ärzte liegen bei 3.000 bis 6.000 Euro monatlich.

Hintergrund

Ärzte, die Mitglied im ärztlichen Versorgungswerk sind, haben keinen oder nur eingeschränkten Anspruch auf staatliche Erwerbsminderungsrente der DRV. Das Versorgungswerk zahlt bei dauerhafter Berufsunfähigkeit eine Berufsunfähigkeitsrente, die aber oft nur 30 bis 50 Prozent des letzten Einkommens beträgt.

Die private BU-Versicherung schließt diese Lücke: Sie zahlt ab einem Grad der Berufsunfähigkeit von 50 Prozent, orientiert sich am spezifischen Arztberuf und enthält keine abstrakte Verweisung (Arzt muss nicht als Kassierer arbeiten). Kosten für eine BU mit 3.000 Euro monatlicher Rente: 100 bis 400 Euro monatlich je nach Fachrichtung, Gesundheitszustand und Eintrittsalter.

Ärzteversichert empfiehlt, die BU-Absicherung frühzeitig im Studium oder in der Assistenzarztzeit abzuschließen, wenn die Prämien noch günstig sind.

Wann gilt das nicht?

Ärzte, die parallel in die DRV einzahlen (z. B. als Angestellte), haben neben dem Versorgungswerk auch DRV-Ansprüche. Die Kombination aus Versorgungswerk und privater BU ist für die meisten Ärzte die sinnvollste Lösung.

Quellen

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →