Eine Existenzgründung nach der Klinik kostet Ärzte je nach Fachrichtung und Niederlassungsform zwischen 100.000 und 600.000 Euro; hinzu kommen einmalige Beratungs- und Zulassungskosten von 5.000 bis 15.000 Euro.

Praxisübernahmen kosten typischerweise 80.000 bis 400.000 Euro (materieller Wert plus Goodwill); Neugründungen 100.000 bis 600.000 Euro (Geräte, Einrichtung, Mietsicherheit). KfW-Gründerkredite und Darlehen der Apobank sind gängige Finanzierungswege.

Hintergrund

Der Wechsel von der Klinik in die eigene Praxis erfordert neben dem Kapital eine Kassenarztzulassung beim zuständigen Zulassungsausschuss der KV. Die Zulassung ist an einen bedarfsgerechten Versorgungsauftrag gebunden; in gesperrten Planungsbereichen ist nur Praxisübernahme möglich.

Einmalige Gründungskosten: Notar- und Registereintragung 500 bis 2.000 Euro, Steuerberater für Gründungsberatung 1.000 bis 3.000 Euro, Rechtsanwalt für Praxisübernahmevertrag 2.000 bis 5.000 Euro. Laufende Kosten in der Anlaufphase: Miete, Personal, Versicherungen, TI-Infrastruktur. Typisch ist eine Anlaufphase von 6 bis 18 Monaten bis zur Gewinnschwelle.

Ärzteversichert begleitet Ärzte beim Versicherungsschutz für die Praxisgründung, insbesondere bei Berufs- und Betriebshaftpflicht, Praxisinventarversicherung und BU-Absicherung.

Wann gilt das nicht?

Bei Einstieg in eine bestehende Gemeinschaftspraxis als Angestellter sind die Investitionskosten deutlich geringer. Für Hochschulärzte und Forscher gibt es teils eigene Gründungsförderung.

Quellen

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