Factoring für Arzthonorare kostet 0,5 bis 2,5 Prozent des Rechnungsbetrags; im Gegenzug erhalten Ärzte sofortige Auszahlung ihrer GOÄ-Forderungen und Schutz vor Honorarausfällen.

Beim echten Factoring kauft der Factoringanbieter die Honorarforderungen und übernimmt das Ausfallrisiko. Bei 100.000 Euro Jahresumsatz aus Privatpatienten entstehen Factoringgebühren von 500 bis 2.500 Euro jährlich. Die sofortige Liquidität vermeidet Kreditbedarf für laufende Praxiskosten.

Hintergrund

Privatärztliche Honorare nach GOÄ haben typischerweise Zahlungsziele von 30 bis 60 Tagen; manche Patienten zahlen erst nach Mahnung. Factoringgesellschaften wie Deutsche Ärzte Finanz oder spezialisierte Anbieter kaufen diese Forderungen und zahlen innerhalb von 1 bis 3 Werktagen aus.

Beim echten Factoring (mit Übernahme des Delkredererisikos) trägt der Factor das Ausfallrisiko; beim unechten Factoring verbleibt es beim Arzt. Die Factoringgebühr enthält Zinsen für die Vorfinanzierung (ca. 3 bis 6 Prozent p.a.) und eine Servicegebühr für Rechnungsstellung und Mahnwesen.

Ärzteversichert weist darauf hin, dass Factoring insbesondere für privatärztliche Praxen mit hohem Privatliquidationsanteil wirtschaftlich sinnvoll ist.

Wann gilt das nicht?

Für Kassenärzte mit GKV-Abrechnung ist Factoring weniger relevant, da die KV regulär innerhalb von 4 bis 6 Wochen auszahlt. Bei kleinen Rechnungsvolumina überwiegen die Factoringkosten den Nutzen.

Quellen

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