Factoring in der Arztpraxis kostet 0,5 bis 2,5 Prozent des verkauften Forderungsvolumens und bietet Praxisinhabern sofortige Liquidität ohne Warten auf Patientenzahlung.
Bei 200.000 Euro Jahresumsatz aus Privatliquidationen entstehen Factoringgebühren von 1.000 bis 5.000 Euro jährlich. Dafür entfallen Mahnwesen und Inkassoaufwand; das Ausfallrisiko übernimmt beim echten Factoring der Factoringanbieter vollständig.
Hintergrund
Arztpraxen mit hohem Privatpatientenanteil haben oft Liquiditätsengpässe, weil GOÄ-Rechnungen erst 30 bis 60 Tage nach Behandlung bezahlt werden. Factoring-Dienstleister wie PVS, DZR oder spezialisierte Factoringgesellschaften kaufen diese Forderungen und zahlen innerhalb von 1 bis 3 Werktagen aus.
Das Modell eignet sich besonders für: privatärztliche Einzelpraxen mit Privatliquidation, Praxen in der Wachstumsphase mit hohem Investitionsbedarf und Praxen mit wiederholt säumigen Patienten. Die Factoring-Kosten sind als Betriebsausgabe steuerlich absetzbar.
Ärzteversichert empfiehlt, Factoring nicht isoliert, sondern im Rahmen einer umfassenden Praxisfinanzierungsstrategie zu betrachten.
Wann gilt das nicht?
Für Kassenärzte mit GKV-Abrechnung ist Factoring weniger relevant, da die KV in geregelten Zahlungszyklen auszahlt. Bei sehr kleinen Privatumsätzen unter 50.000 Euro jährlich überwiegen die Kosten den Nutzen.
Quellen
- KBV – Kassenärztliche Bundesvereinigung
- Bundesärztekammer
- GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
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