Eine Familiengesellschaft kostet Ärzte in der Gründung 2.000 bis 8.000 Euro für Notar und Steuerberatung und kann durch Einkommenssplitting jährlich 5.000 bis 20.000 Euro Steuern sparen.
Eine GbR als Familiengesellschaft kann ohne Notar gegründet werden (Steuerberaterkosten: 1.000 bis 3.000 Euro); eine GmbH & Co. KG kostet 3.000 bis 8.000 Euro inklusive Notarkosten. Durch Beteiligung des Ehepartners und der Kinder werden Gewinne auf mehrere Steuerpflichtige verteilt und der Progressionsnachteil des Alleinverdieners gemindert.
Hintergrund
Ärzte mit hohem Einkommen (ab 70.000 Euro zu versteuerndem Einkommen) zahlen den Spitzensteuersatz von 42 Prozent (Reichensteuer ab 277.826 Euro: 45 Prozent). Durch Beteiligung des Ehepartners und der Kinder an einer Vermögensverwaltungsgesellschaft können Kapitalerträge und Mieteinnahmen auf mehrere Steuerpflichtige verteilt werden.
Voraussetzungen für steuerliche Anerkennung: klare schriftliche Gesellschaftsverträge, marktübliche Vergütung für tätige Gesellschafter, tatsächliche Mitwirkung der Familienmitglieder. Das Finanzamt prüft solche Konstruktionen kritisch; eine enge Abstimmung mit dem Steuerberater ist unerlässlich.
Ärzteversichert arbeitet mit spezialisierten Steuer- und Rechtsberatern zusammen und kann Ärzte an geeignete Experten für Familiengesellschaftsmodelle vermitteln.
Wann gilt das nicht?
Die Arztpraxis selbst kann nicht in eine Familiengesellschaft eingebracht werden, da ärztliche Tätigkeit an die persönliche Approbation gebunden ist. Nur Vermögensverwaltungsaktivitäten (Immobilien, Kapitalvermögen) sind geeignet.
Quellen
- Bundesministerium der Finanzen
- Bundesärztekammer
- GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
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