In der privaten Krankenversicherung gibt es keine beitragsfreie Familienversicherung; jedes Familienmitglied schließt einen eigenen PKV-Vertrag ab, der für Kinder 100 bis 250 Euro und für Ehepartner 300 bis 700 Euro monatlich kostet.

Ein PKV-versicherter Arzt mit zwei Kindern und nicht berufstätigem Ehepartner zahlt für die Familie monatlich ca. 700 bis 1.400 Euro an PKV-Beiträgen. In der GKV wären die Kinder und der Ehepartner bei Unterschreiten der Einkommensgrenze (535 Euro/Monat) beitragsfrei mitversichert.

Hintergrund

Der PKV-Beitrag für Kinder richtet sich nach dem gewählten Tarif, dem Alter bei Eintritt und dem Gesundheitszustand. Viele PKV-Gesellschaften bieten günstige Kindertarife ab ca. 100 Euro monatlich an; Tarife mit Chefarztbehandlung und Einbettzimmer liegen bei 200 bis 250 Euro. Kinder ohne eigenes Einkommen werden steuerlich als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt.

Bei Scheidung oder Trennung müssen Unterhaltspflichten für PKV-Beiträge der Kinder und des früheren Ehepartners einkalkuliert werden. Bei Rückkehr in die GKV nach Scheidung ist das nur unter bestimmten Bedingungen möglich.

Ärzteversichert berät Ärztinnen und Ärzte bei der optimalen PKV-Tarifwahl für die gesamte Familie und zeigt auf, wann eine Kombination aus PKV und GKV sinnvoll sein kann.

Wann gilt das nicht?

Ist der Ehepartner selbst GKV-Pflichtmitglied, bleibt er in der GKV und kann die Kinder dort kostenlos mitversichern, wenn sein Einkommen unter der Grenze liegt. Eine gemischte Familienabsicherung (Arzt PKV, Familie GKV) ist möglich.

Quellen

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