Fernbehandlung per Videosprechstunde wird in der GKV über spezifische EBM-Ziffern mit 15 bis 25 Euro vergütet; die PKV erstattet Videokonsultationen nach GOÄ in der Regel vollständig.

GKV-Patienten können seit 2020 unbegrenzt per Videosprechstunde behandelt werden; die EBM-Vergütung für eine Videokonsultation beträgt ca. 15 bis 25 Euro je nach Fachrichtung. Für PKV-Patienten gilt die GOÄ; hier ist die Abrechnung nach GOÄ Nr. 1 (Beratung: 10,72 bis 25,67 Euro) möglich.

Hintergrund

Das Fernbehandlungsverbot wurde 2018 mit der Änderung der Muster-Berufsordnung gelockert; seither ist ausschließliche Fernbehandlung unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat Videosprechstunden in den EBM aufgenommen; technische Plattformen (zertifizierte KV-Connect-Anbieter) kosten Ärzte 30 bis 150 Euro monatlich.

Besonders häufig genutzt: psychiatrische und psychotherapeutische Konsultationen, Nachsorgetermine nach Operationen, chronisch kranke Patienten mit stabilen Befunden. Die Vergütung wird aus dem Regelleistungsvolumen der Praxis entnommen.

Ärzteversichert weist darauf hin, dass die Berufshaftpflichtversicherung auch Fernbehandlungsleistungen absichern muss; ältere Verträge sollten auf diesen Punkt geprüft werden.

Wann gilt das nicht?

Erstuntersuchungen und Fälle mit Untersuchungsbedarf sind für Fernbehandlung ungeeignet. In einigen Fachrichtungen (Chirurgie, Radiologie) ist die Videokonsultation von untergeordneter Bedeutung.

Quellen

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