Eine Heirat bringt Ärzten durch das Ehegattensplitting erhebliche Steuervorteile und macht gleichzeitig Anpassungen bei Versicherungen, Güterstand und Altersvorsorge notwendig.

Ein Arzt mit 120.000 Euro zu versteuerndem Einkommen und einem nicht berufstätigen Ehepartner spart durch das Ehegattensplitting ca. 8.000 bis 12.000 Euro Einkommensteuer jährlich. Gleichzeitig sollten Haftpflicht-, BU- und Risikolebensversicherung sofort angepasst werden.

Hintergrund

Das Ehegattensplitting halbiert das gemeinsame zu versteuernde Einkommen, wendet den Steuertarif auf diesen Betrag an und verdoppelt die Steuer. Bei stark unterschiedlichen Einkommen (Arzt mit 150.000 Euro, Ehepartner mit 0 Euro) ist die Ersparnis am größten.

Wichtige finanzielle To-dos nach der Heirat: Güterstand prüfen (gesetzlich gilt Zugewinngemeinschaft; Ärzte sollten mit einem Anwalt abwägen, ob ein Ehevertrag sinnvoll ist), Bezugsrechte der Lebensversicherung auf den Ehepartner umschreiben, Krankenversicherung des Ehepartners klären (PKV-Mitgliedschaft oder GKV-Familienversicherung) und Erbrecht beachten (Ehepartner erbt gesetzlich ein Viertel bis ein Drittel).

Ärzteversichert empfiehlt Ärzten, unmittelbar nach der Heirat alle Versicherungsverträge auf Aktualität zu prüfen und Bezugsrechte anzupassen.

Wann gilt das nicht?

Bei gleichem Einkommen beider Ehepartner ist der Splittingvorteil gering. Bei Gütertrennung durch Ehevertrag gelten andere Regeln für den Vermögensausgleich.

Quellen

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