Eine Scheidung kostet Ärzte neben Anwalts- und Gerichtskosten von 3.000 bis 20.000 Euro vor allem durch den Versorgungsausgleich, der die Ärzteversorgungsrente dauerhaft reduzieren kann.
Beim Versorgungsausgleich werden während der Ehe aufgebaute Rentenanwartschaften hälftig geteilt. Für einen Arzt mit 20 Ehejahren und hohen Versorgungswerkanwartschaften kann dies eine Kürzung der späteren Altersrente um 20 bis 40 Prozent bedeuten. Praxisvermögen wird im Zugewinnausgleich berücksichtigt.
Hintergrund
Das Scheidungsverfahren wird beim Familiengericht durchgeführt; Anwaltskosten für beide Parteien zusammen betragen je nach Streitwert (Einkommen und Vermögen) 3.000 bis 20.000 Euro. Der Streitwert bei Ärzten ist durch hohes Einkommen oft erhöht.
Kritisch für Ärzte: Der Praxiswert wird im Zugewinnausgleich mit einbezogen, wenn kein Ehevertrag mit Gütertrennung besteht. Bei einer Praxis mit 500.000 Euro Wert kann der Ausgleichsanspruch 250.000 Euro betragen. Ein präventiver Ehevertrag mit Gütertrennung oder Modifikation des Zugewinnausgleichs schützt das Praxisvermögen.
Ärzteversichert empfiehlt Ärzten, vor der Heirat oder frühzeitig in der Ehe einen Ehevertrag zu erwägen, der Praxisvermögen und Versorgungswerkanwartschaften aus dem Zugewinnausgleich herausnimmt.
Wann gilt das nicht?
Bei kurzer Ehezeit (unter 3 Jahren) kann der Versorgungsausgleich ausgeschlossen werden. Ein einvernehmliches Scheidungsverfahren ohne Streit um Vermögen ist deutlich kostengünstiger.
Quellen
- Bundesministerium der Finanzen
- Bundesärztekammer
- GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
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