Finanzplanung für Medizinprofessoren kostet bei spezialisierten Beratern 1.000 bis 4.000 Euro und muss die besondere Einkommenssituation mit Beamtengehalt, Liquidationseinnahmen und Drittmitteln berücksichtigen.

Medizinprofessoren an staatlichen Hochschulen sind Beamte (W2: ca. 7.000 bis 9.000 Euro brutto; W3: ca. 8.500 bis 11.000 Euro brutto) mit Anspruch auf Beamtenversorgung. Liquidationseinnahmen aus privatärztlicher Behandlung können das Grundgehalt um 50 bis 200 Prozent übersteigen und werden gesondert besteuert.

Hintergrund

Die Finanzplanung für Medizinprofessoren unterscheidet sich erheblich von niedergelassenen Ärzten: Als Beamte erhalten sie Beihilfe zur Krankenversicherung und benötigen keine vollständige PKV. Die Beamtenversorgung beträgt nach 40 Dienstjahren 71,75 Prozent des letzten Ruhestandsgehalts.

Komplexe Bereiche: Liquidationseinnahmen aus Chefarzttätigkeit werden separat über Liquidationsgemeinschaften oder Einzelkonten abgerechnet; die steuerliche Behandlung erfordert einen spezialisierten Steuerberater. Industrie-Kooperationen und Forschungsdrittmittel unterliegen eigenen Regeln des Nebentätigkeitsrechts.

Ärzteversichert berät Medizinprofessoren zu Berufsunfähigkeitsabsicherung (im Beamtenverhältnis gelten besondere Dienstunfähigkeitsregeln) und ergänzender Altersvorsorge.

Wann gilt das nicht?

Professoren an privaten Hochschulen sind nicht verbeamtet und haben andere Versorgungsstrukturen. Junior-Professoren (W1) sind oft befristet beschäftigt und haben keinen Beamtenstatus.

Quellen

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