Eine fondsgebundene Rentenversicherung kostet Ärzte 0,5 bis 1,5 Prozent des Fondsguthabens jährlich als Versicherungsmantelkosten; hinzu kommen die Kosten der enthaltenen Fonds (ETF-Fonds: 0,1 bis 0,3 Prozent, aktive Fonds: 1 bis 2 Prozent jährlich).
Bei 300.000 Euro Fondsguthaben entstehen jährliche Kosten von 1.800 bis 4.500 Euro für den Versicherungsmantel; bei ETF-basierter Fondspolice reduziert sich dies auf 600 bis 900 Euro Fondskosten plus Versicherungsmantel. Vorteil: Steuerfreiheit der Erträge in der Ansparphase; Nachteil: höhere Gesamtkosten als ein reines ETF-Depot.
Hintergrund
Die fondsgebundene Rentenversicherung kombiniert Fondsanlage mit einem Versicherungsmantel. Vorteile für Ärzte: Steuerfreiheit der Fondserträge in der Ansparphase (kein jährlicher Steuerabzug wie beim Depot), halber Steuersatz bei Rentenbeginn (Rentenzahlung: nur Ertragsanteil versteuert; Einmalauszahlung: Halbeinkünfteverfahren nach 12 Jahren Laufzeit ab 62), und Todesfallschutz.
Gesamtkostenquote (TKQ) seriöser fondsgebundener Policen liegt bei 0,8 bis 2 Prozent jährlich. Ab 1,5 Prozent TKQ überwiegen die Kosten den Steuervorteil; ein direktes ETF-Depot ist dann günstiger. Transparente ETF-Policen (z. B. von Neoversicherern) bieten TKQ unter 1 Prozent.
Ärzteversichert berät Ärzte, ob eine fondsgebundene Rentenversicherung im individuellen Fall besser ist als ein direktes ETF-Depot und vergleicht konkrete Produktangebote.
Wann gilt das nicht?
Bei kurzer verbleibender Ansparzeit unter 10 Jahren überwiegen die Kosten den Steuervorteil. Für Ärzte in der Spitzensteuerklasse ist der Steuerstundungseffekt besonders wertvoll.
Quellen
- Bundesministerium der Finanzen
- GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
- Bundesärztekammer
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