Professionelles Forderungsmanagement in der Arztpraxis kostet 1 bis 3 Prozent des eingetriebenen Forderungsvolumens; ohne externes Inkasso werden im Schnitt 5 bis 10 Prozent der Privatpatientenforderungen nicht beglichen.

Bei 150.000 Euro Privatpatientenumsatz entstehen jährlich ca. 7.500 bis 15.000 Euro Forderungsausfälle. Ein professionelles Forderungsmanagement reduziert Ausfälle auf 2 bis 3 Prozent und kostet 1.500 bis 4.500 Euro jährlich für Inkassodienstleistungen und Mahnwesen.

Hintergrund

Arztpraxen haben nach der Behandlung einen zivilrechtlichen Anspruch auf Honorarzahlung; bei GOÄ-Rechnungen beginnt die Zahlungspflicht nach Zugang der ordnungsgemäßen Rechnung. Mahnverfahren vor dem Amtsgericht kosten ca. 30 bis 50 Euro und führen bei Nichtreaktion zum Vollstreckungstitel.

Professionelle Inkassodienstleister (z. B. PVS, Medylayr) übernehmen Mahnschreiben, außergerichtliches Inkasso und gerichtliche Geltendmachung. Kosten werden gemäß RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) oder Inkassogebührenordnung berechnet; üblicherweise zahlt im Erfolgsfall der Schuldner.

Ärzteversichert weist darauf hin, dass Forderungsmanagement und Factoring kombiniert werden können; Factoring gibt Liquiditätssicherheit, während offene Forderungen vom Factor beigetrieben werden.

Wann gilt das nicht?

Für Kassenpatienten (GKV) ist Forderungsmanagement gegenüber der Krankenkasse irrelevant; die KV zahlt pauschal. Für sehr kleine Beträge ist das gerichtliche Mahnverfahren unverhältnismäßig.

Quellen

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →