Die Beantragung von Forschungsförderung kostet Ärzte primär Zeit (100 bis 300 Stunden Aufwand); die Förderhöhen reichen von 20.000 Euro (Teilprojekte) bis zu mehreren Millionen Euro (Sonderforschungsbereiche).
DFG-Sachbeihilfen fördern typischerweise mit 50.000 bis 500.000 Euro für 3 Jahre; EU Horizon-Grants können 500.000 bis 3 Millionen Euro betragen. Die Erfolgsquote bei DFG-Anträgen liegt je nach Programm bei 25 bis 40 Prozent. Institutionelle Overheadpauschalen (20 bis 25 Prozent der Fördersumme) gehen an die Einrichtung.
Hintergrund
Forschungsförderung ist für akademisch tätige Ärzte ein zentraler Karrierebaustein. Wichtige Fördergeber: Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG, Sachbeihilfe, Emmy-Noether-Programm), Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), EU Horizon Europe sowie Stiftungen (z. B. Deutsche Krebshilfe, Deutsche Herzstiftung).
Für die Antragstellung sind meist Pilotdaten, ein wissenschaftlicher Projektplan und Qualifikationsnachweise erforderlich. Die Klinik oder Universität stellt administrative Unterstützung; einige Einrichtungen haben Research Offices, die bei der Antragsstellung helfen.
Ärzteversichert empfiehlt Forschern, die Drittmittelprojekte durchführen, ihre Berufshaftpflicht auf projektspezifische Tätigkeiten zu überprüfen und gegebenenfalls eine Versuchspersonenversicherung abzuschließen.
Wann gilt das nicht?
Für rein klinisch tätige niedergelassene Ärzte ist öffentliche Forschungsförderung nicht zugänglich; industriefinanzierte Studien (investigator-initiated trials) folgen anderen Regeln.
Quellen
- Bundesärztekammer
- Bundesministerium für Gesundheit
- GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
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