Die gesetzliche Fortbildungspflicht für Ärzte erfordert 250 CME-Punkte in 5 Jahren; die dafür anfallenden Fortbildungskosten betragen 500 bis 3.000 Euro jährlich, können aber als Betriebsausgabe abgesetzt werden.

Niedergelassene Ärzte müssen gegenüber der KV alle 5 Jahre 250 Fortbildungspunkte nachweisen; bei Nicht-Erfüllung droht eine Honorarkürzung von 25 Prozent. Kostenlose CME-Punkte gibt es über Fachartikel, Online-Fortbildungen und Industriesponsoring; kostenpflichtige Kongresse kosten 200 bis 1.000 Euro pro Teilnahme.

Hintergrund

Die Fortbildungspflicht ist in § 95d SGB V für Vertragsärzte und in § 137 SGB V für Krankenhausärzte geregelt. CME-Punkte werden für verschiedene Aktivitäten vergeben: Kongress-/Seminarteilnahme (1 Punkt pro 45 Minuten), Lektüre zertifizierter Fachartikel (bis 3 Punkte), E-Learning (1 Punkt pro Einheit), Vortragstätigkeit (bis 6 Punkte) und Forschungsaktivitäten.

Viele Fachgesellschaften, KVen und die Bundesärztekammer bieten kostenlose oder kostengünstige Fortbildungen an. Industriegesponserte Satellitensymposien auf Kongressen sind CME-zertifiziert und kostenfrei; die unabhängige Bewertung der angebotenen Information bleibt Aufgabe des Arztes.

Ärzteversichert empfiehlt, Fortbildungskosten sorgfältig zu dokumentieren und steuerlich als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend zu machen.

Wann gilt das nicht?

Für rein privatärztlich tätige Ärzte besteht keine gesetzliche CME-Pflicht gegenüber der KV; die berufsrechtliche Fortbildungspflicht der Landesärztekammer gilt jedoch weiterhin.

Quellen

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