Ärzte können freiwillig in die Deutsche Rentenversicherung einzahlen; der Mindestbeitrag beträgt 100 Euro monatlich, der Höchstbeitrag 2026 ca. 1.404 Euro monatlich (alte Bundesländer).
Wer 10 Jahre freiwillig mindestens 100 Euro monatlich einzahlt, erfüllt die Mindestversicherungszeit für eine DRV-Rente von ca. 50 bis 100 Euro monatlich. Beiträge bis 29.344 Euro jährlich (2026) sind als Sonderausgaben steuerlich abziehbar, jedoch in Konkurrenz mit Versorgungswerks- oder PKV-Beiträgen.
Hintergrund
Ärzte, die Mitglied im ärztlichen Versorgungswerk sind, sind grundsätzlich von der Pflichtversicherung in der DRV befreit. Freiwillige Einzahlungen in die DRV können sich lohnen, wenn: DRV-Anwartschaften aus früheren Zeiten erhalten werden sollen (Wartezeit 5 Jahre), eine Absicherung bei vorzeitigem Tod oder Erwerbsminderung gewünscht wird, oder steuerlicher Sonderausgabenabzug genutzt werden soll.
Der Rentenertrag der DRV ist verlässlich, aber renditemäßig meist geringer als alternative Anlageformen. Die Entscheidung sollte im Kontext der Gesamtvorsorgestrategie getroffen werden.
Ärzteversichert empfiehlt Ärzten, freiwillige DRV-Beiträge in einer umfassenden Vorsorgeanalyse zu bewerten, da der Steuervorteil durch Höchstbeträge begrenzt ist.
Wann gilt das nicht?
Pflichtversicherte in der DRV (z. B. angestellte Ärzte, die noch nicht vom Versorgungswerk befreit wurden) zahlen Pflichtbeiträge; freiwillige Einzahlungen on top sind nur begrenzt sinnvoll.
Quellen
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