Eine freiwillige GKV-Versicherung kostet Ärzte mit Einkommen an der Beitragsbemessungsgrenze (2026: 5.512,50 Euro monatlich) ca. 850 bis 950 Euro monatlich inklusive Zusatzbeitrag und Pflegeversicherung.
Der allgemeine GKV-Beitragssatz beträgt 2026 14,6 Prozent; Zusatzbeitrag je nach Krankenkasse 1,0 bis 3,5 Prozent. Bei Beitragsbemessungsgrenze von 5.512,50 Euro ergibt das 850 bis 945 Euro monatlich. Ärzte mit höherem Einkommen zahlen weiterhin nur auf die Bemessungsgrenze.
Hintergrund
Ärzte über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (2026: 69.300 Euro brutto) sind versicherungsfrei und können zwischen GKV-Freiwilligmitgliedschaft und PKV wählen. Freiwillige GKV-Mitglieder zahlen auf das gesamte Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze; Kapitalerträge, Mieteinkünfte und Selbstständigeneinkommen werden ebenfalls berücksichtigt.
Für Ärzte mit Kindern kann die GKV-Familienversicherung (beitragsfreie Mitversicherung von Kindern und nicht berufstätigem Ehepartner) wirtschaftlich attraktiver sein als PKV-Einzelverträge für jedes Familienmitglied. Die Leistungen der GKV sind gesetzlich definiert; ein Zusatztarif (Chefarztbehandlung, Einzelzimmer) kostet zusätzlich 30 bis 100 Euro monatlich.
Ärzteversichert vergleicht für Ärzte PKV und GKV im Einzelfall und berücksichtigt dabei Familienstand, Einkommenshöhe und individuelle Gesundheitssituation.
Wann gilt das nicht?
Ärzte über 55 Jahre können nur noch unter erschwerten Bedingungen in die PKV wechseln. Einmal in die PKV gewechselt, ist die Rückkehr zur GKV nur in besonderen Lebenslagen möglich.
Quellen
- GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
- PKV-Verband
- Bundesministerium für Gesundheit
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