Eine Frühpensionierung kostet Ärzte pro Jahr, um das sie früher in Rente gehen, einen dauerhaften Abschlag von 3 bis 6 Prozent auf die Versorgungswerksrente, abhängig von der Satzung des jeweiligen Versorgungswerks.
Wer als Arzt mit 62 statt 67 Jahren in Rente geht, verliert dauerhaft 15 bis 30 Prozent seiner Versorgungswerksrente durch Abzüge; gleichzeitig fehlen 5 Jahre Beitragszeit. Um das auszugleichen, benötigen Ärzte ein zusätzliches Kapitalvermögen von 500.000 bis 1.500.000 Euro oder hohe private Rentenansprüche.
Hintergrund
Die Rentenabschläge bei Frühpensionierung sind dauerhaft; sie betragen je nach Versorgungswerk 3 bis 6 Prozent pro Jahr des vorzeitigen Rentenbeginns. Zusätzlich entfallen Beitragsjahre, was die Rentenanwartschaft weiter mindert.
Um mit 62 Jahren einen angemessenen Lebensstandard zu finanzieren, rechnen Finanzplaner mit einem Kapitalbedarf von 25- bis 30-fachen des gewünschten Jahreseinkommens. Wer 60.000 Euro netto jährlich im Ruhestand benötigt, braucht 1,5 bis 1,8 Millionen Euro Gesamtvermögen zusätzlich zur Rente.
Ärzteversichert hilft Ärzten dabei, ihren persönlichen Zeitpunkt für den Renteneintritt zu berechnen und die passende Sparstrategie für eine Frühpensionierung zu entwickeln.
Wann gilt das nicht?
Bei Berufsunfähigkeit vor dem Rentenalter zahlt das Versorgungswerk ohne Abschlag. Manche Versorgungswerke erlauben ab 60 Jahren eine abschlagsfreie Rente, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Quellen
- Deutsche Rentenversicherung
- Bundesärztekammer
- GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
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