Ein Praxisfahrzeug kostet Ärzte 300 bis 800 Euro monatlich für Leasing oder Finanzierung; die gewerbliche Kfz-Versicherung kostet zusätzlich 800 bis 2.500 Euro jährlich je Fahrzeug.
Praxisfahrzeuge für Hausbesuche oder den Notarztdienst sind als Betriebsausgabe abzugsfähig; bei Privatnutzung gilt die 1-Prozent-Regelung oder Fahrtenbuch. Ein Elektrofahrzeug als Praxis-Kfz genießt steuerliche Förderung (0,25-Prozent-Regelung) und spart 2.000 bis 5.000 Euro Steuern jährlich.
Hintergrund
Arztpraxen mit Hausbesuchsdienst (Allgemeinmedizin, Pädiatrie, Geriatrie) oder Notarztbereitschaft benötigen zuverlässige Fahrzeuge. Die steuerliche Behandlung: Fahrzeuge im Betriebsvermögen können über 6 Jahre abgeschrieben werden; Leasing-Raten sind sofort als Betriebsausgabe abzugsfähig.
Für die Kfz-Versicherung gilt: ein gewerbliches Fahrzeug kostet in der Haftpflichtversicherung ca. 400 bis 1.200 Euro jährlich; Vollkasko für ein Neufahrzeug 400 bis 1.200 Euro zusätzlich. Flottenversicherungen (ab 3 Fahrzeuge) bieten Rabatte von 10 bis 20 Prozent.
Ärzteversichert weist darauf hin, dass Fahrzeuge im Betriebsvermögen durch eine Betriebsunterbrechungsversicherung oder Mobilitätsgarantie-Versicherung abgedeckt sein sollten.
Wann gilt das nicht?
Niedergelassene Ärzte ohne Hausbesuchsdienst benötigen kein Betriebsfahrzeug; hier ist die private Pkw-Nutzung mit Fahrtenbuch oder Pauschale steuerlich ausreichend.
Quellen
- Bundesministerium der Finanzen
- GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
- KBV – Kassenärztliche Bundesvereinigung
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →