Ein Gerätebuch für die Arztpraxis ist nach der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) verpflichtend; digitale Softwarelösungen kosten 20 bis 80 Euro monatlich und ersetzen die papierbasierte Dokumentation.

Nach MPBetreibV § 4 müssen für aktive Medizinprodukte der Klasse IIb und III ein Bestandsverzeichnis und ein Gerätebuch mit Wartungsprotokollen geführt werden. Fehlendes oder unvollständiges Gerätebuch kann bei Behördenprüfung Bußgelder bis 25.000 Euro nach sich ziehen.

Hintergrund

Das Gerätebuch dokumentiert für jedes Medizinprodukt: Gerätedaten, Inbetriebnahmedatum, Wartungs- und Prüfprotokolle (STK/MTK), Reparaturen und Außerbetriebnahme. Pflichtgeräte in typischen Arztpraxen: EKG-Geräte, Ultraschallgeräte, Defibrillator, Blutdruckmessgeräte (eichpflichtig), Spirometer.

Papierbasierte Gerätebücher sind kostenlos; digitale Lösungen (z. B. DOCware, medDevice) kosten 20 bis 80 Euro monatlich und bieten automatische Erinnerungen für Wartungsfristen. Die Investition lohnt sich, da versäumte STK-Prüfungen den Versicherungsschutz bei Geräteschäden gefährden können.

Ärzteversichert empfiehlt, Gerätebuch und Medizinprodukteüberwachung in die Qualitätsmanagementsysteme der Praxis zu integrieren und sicherzustellen, dass die Elektronikversicherung alle dokumentierten Geräte abdeckt.

Wann gilt das nicht?

Für Medizinprodukte der Klasse I (z. B. Verbandsmittel, Untersuchungsliegen) ist kein Gerätebuch erforderlich. Privatpraxen ohne aktive Medizinprodukte benötigen kein umfassendes Gerätebuch.

Quellen

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