Die Gewinnermittlung in der Arztpraxis erfolgt für Freiberufler durch die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) und kostet beim Steuerberater 1.500 bis 4.000 Euro jährlich; Bilanzierungspflicht entsteht für Arztpraxen nur in Sonderfällen.
Freiberufliche Ärzte (Einzelpraxis, GbR) ermitteln ihren Gewinn durch die EÜR nach § 4 Abs. 3 EStG; keine Bilanzierungspflicht. Ärzte als GmbH (MVZ) müssen bilanzieren; Kosten 3.000 bis 8.000 Euro jährlich. Die EÜR wird mit der Einkommensteuererklärung eingereicht; Abgabefrist 31. Juli (mit Steuerberater: 28. Februar des Folgejahres).
Hintergrund
Die EÜR für Arztpraxen umfasst alle Einnahmen (GKV-Honorar, PKV-Liquidation, IGeL, Mieteinnahmen) und alle Betriebsausgaben (Personal, Miete, Geräte, Versicherungen, Fortbildung). Praxisinhaber müssen Belege 10 Jahre aufbewahren. Die EÜR wird elektronisch über ELSTER an das Finanzamt übermittelt.
Kosten für den Steuerberater richten sich nach dem Umsatz und Aufwand; bei 500.000 Euro Jahresumsatz fallen ca. 3.000 bis 5.000 Euro Steuerberatergebühren an. Digitale Buchhaltungssysteme (z. B. DATEV, Lexware) kostet 30 bis 100 Euro monatlich und reduzieren den Erfassungsaufwand.
Ärzteversichert empfiehlt Praxisinhabern, einen auf Heilberufe spezialisierten Steuerberater zu beauftragen, der neben der EÜR auch steuerliche Optimierungspotenziale (Investitionsabzugsbetrag, Abschreibungen) ausschöpft.
Wann gilt das nicht?
Arzt-GmbH und MVZ-GmbH müssen bilanzieren (§ 238 ff. HGB). Partnerschaften mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB) können unter Umständen bilanzierungspflichtig sein.
Quellen
- Bundesministerium der Finanzen
- KBV – Kassenärztliche Bundesvereinigung
- GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
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