Die GKV-Beitragsbemessungsgrenze liegt 2026 bei 5.512,50 Euro monatlich (66.150 Euro jährlich); freiwillig versicherte Ärzte zahlen höchstens auf dieses Einkommen GKV-Beiträge, unabhängig vom tatsächlichen Verdienst.

Freiwillig GKV-versicherte Ärzte zahlen 2026 maximal ca. 900 bis 950 Euro monatlich (allgemeiner Beitragssatz 14,6 Prozent plus Zusatzbeitrag und Pflegepflichtversicherung). Einkommen über 5.512,50 Euro monatlich führt zu keinem höheren Beitrag; das macht die GKV für gut verdienende Ärzte relativ günstiger als für mittlere Einkommensstufen.

Hintergrund

Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der GKV wird jährlich angepasst und orientiert sich an der Lohnentwicklung. Für freiwillig versicherte Selbstständige (niedergelassene Ärzte) zählt das gesamte Einkommen zur Bemessungsgrundlage: Honorare, Kapitalerträge, Mieteinnahmen. Die maximale Beitragsbelastung ist durch die BBG gedeckelt.

Wichtig: Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG), die für Pflichtversicherung maßgeblich ist, liegt 2026 bei 69.300 Euro; bei Überschreiten besteht Versicherungsfreiheit und die Option zur PKV. Die BBG liegt etwas unter der JAEG; beide Grenzen werden jährlich neu festgesetzt.

Ärzteversichert empfiehlt Ärzten, bei der GKV/PKV-Entscheidung nicht nur den aktuellen Beitrag zu vergleichen, sondern auch die langfristige Entwicklung und die Familienabsicherung zu berücksichtigen.

Wann gilt das nicht?

Pflichtversicherte Arbeitnehmer zahlen auch über der BBG hinaus keine höheren Beiträge; die BBG gilt für sie genauso. Für die Pflegeversicherung gilt eine eigene, seit 2017 identische BBG.

Quellen

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