GKV-Bonusprogramme ermöglichen freiwillig versicherten Ärzten Erstattungen und Prämien von 50 bis 200 Euro jährlich für Vorsorgeuntersuchungen, Sportaktivitäten und Impfungen.

Ärzte, die freiwillig in der GKV versichert sind, können Bonusprogramme nach § 65a SGB V nutzen. Typische Leistungen: Prämien für Krebsvorsorge (20 bis 30 Euro), Impfungen (10 bis 20 Euro), Zahnarztvorsorge (20 bis 30 Euro) und Sportangebote (bis 150 Euro jährlich). Die Auszahlung erfolgt als Geldprämie oder Beitragsrabatt.

Hintergrund

Seit 2004 sind GKV-Krankenkassen berechtigt, Bonusprogramme für gesundheitsbewusstes Verhalten anzubieten. Die konkreten Leistungen variieren je nach Krankenkasse; ein Vergleich lohnt sich. Ärzte als freiwillig Versicherte können dieselben Programme nutzen wie Pflichtversicherte.

Besonders für Ärzte relevant: Viele nehmen Krebsfrüherkennungsuntersuchungen oft selbst nicht in Anspruch; das GKV-Bonusprogramm schafft einen finanziellen Anreiz. Die steuerliche Behandlung: Bonuszahlungen bis zu 150 Euro jährlich sind nach BMF-Erlass steuerfrei; höhere Beträge mindern den Sonderausgabenabzug für Krankenversicherungsbeiträge.

Ärzteversichert empfiehlt freiwillig GKV-versicherten Ärzten, die Bonusprogramme ihrer Krankenkasse aktiv zu nutzen und beim Kassenwechsel die Programmqualität zu vergleichen.

Wann gilt das nicht?

PKV-versicherte Ärzte haben keinen Zugang zu GKV-Bonusprogrammen; hier bieten viele PKV-Tarife eigene Bonus- oder Selbstbehaltsmodelle mit vergleichbaren Beitragsrabattwirkungen.

Quellen

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