Die GKV-Familienversicherung ist für Kinder und nicht berufstätige Ehepartner beitragsfrei; freiwillig GKV-versicherte Ärzte können ihre Familie kostenlos mitversichern, wenn die Einkommensgrenzen eingehalten werden.
Voraussetzung für beitragsfreie Familienversicherung: Ehepartner verdient nicht mehr als 505 Euro monatlich (Geringfügigkeitsgrenze) oder nicht mehr als 1/7 der Bezugsgröße (2026: ca. 535 Euro). Kinder sind bis 25 Jahre (bei Ausbildung) und bis 23 Jahre (ohne Ausbildung) beitragsfrei mitversichert. Der Vorteil gegenüber PKV: keine Einzelbeiträge pro Familienmitglied.
Hintergrund
Für GKV-versicherte Ärzte mit Familie kann die Familienversicherung erhebliche Kostenvorteile gegenüber der PKV bieten: In der PKV zahlt jedes Familienmitglied eigene Beiträge (Kinder 100 bis 250 Euro, Ehepartner 300 bis 700 Euro monatlich); in der GKV entfällt dies bei Erfüllung der Voraussetzungen.
Ein Arzt mit zwei Kindern und nicht berufstätigem Ehepartner spart in der GKV gegenüber der PKV bis zu 1.200 Euro monatlich (3 Zusatzbeiträge von je 300 bis 400 Euro). Dieser Vergleich muss gegen die Leistungsunterschiede PKV/GKV abgewogen werden.
Ärzteversichert berät Ärzte mit Familie individuell, ob GKV oder PKV langfristig wirtschaftlicher ist, und berücksichtigt dabei Einkommen, Familiengröße und Gesundheitsstatus.
Wann gilt das nicht?
Verdient der Ehepartner mehr als die Einkommensgrenze, ist er selbst versicherungspflichtig. Kinder von PKV-versicherten Ärzten sind nicht automatisch in der GKV versichert.
Quellen
- GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
- PKV-Verband
- Bundesministerium für Gesundheit
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