GKV-Wahltarife kosten Ärzte 0 bis 30 Euro monatlich Aufpreis oder bieten durch Selbstbehalte Beitragsrückerstattungen von bis zu 600 Euro jährlich bei wenigen oder keinen Krankheitskosten.
Nach § 53 SGB V dürfen Krankenkassen Wahltarife anbieten: Selbstbehaltstarife (Rückerstattung bis 600 Euro bei Nichtinanspruchnahme), Kostenerstattungstarife (Wahlleistungen wie Chefarzt), Krankengeldtarife und Präventionstarife. Für freiwillig versicherte Ärzte sind vor allem Kostenerstattungstarife interessant.
Hintergrund
Der Kostenerstattungstarif ermöglicht es GKV-Mitgliedern, Privatarztkosten direkt von der Kasse erstatten zu lassen; die Kasse zahlt den GKV-Anteil, der Versicherte zahlt die Differenz. Für Ärzte, die Wert auf freie Arztwahl und Privatbehandlung legen, ist dies ein Mittelweg zwischen GKV und PKV.
Selbstbehalttarife lohnen sich für gesunde Ärzte, die selten Kassenleistungen in Anspruch nehmen; bei 1.500 bis 2.000 Euro Selbstbehalt können sie bis zu 600 Euro Beitrag jährlich zurückbekommen. Bindungsfristen von 3 Jahren sind zu beachten.
Ärzteversichert empfiehlt, GKV-Wahltarife als Ergänzung zu prüfen, bevor ein PKV-Wechsel vollzogen wird, da die Rückkehrmöglichkeit zur GKV begrenzt ist.
Wann gilt das nicht?
Für PKV-versicherte Ärzte sind GKV-Wahltarife nicht zugänglich. Die Wahltarife der einzelnen Kassen unterscheiden sich erheblich; ein Kassenvergleich lohnt sich.
Quellen
- GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
- PKV-Verband
- Bundesministerium für Gesundheit
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