Die GKV zahlt beim Zahnersatz Festzuschüsse von 50 Prozent des Regelversorgungsbetrags; mit lückenlosem Bonusheft über 5 Jahre erhöht sich der Zuschuss auf 60 Prozent, über 10 Jahre auf 75 Prozent.

Bei einer Zahnkrone (Regelversorgung ca. 500 Euro) zahlt die GKV 50 Prozent (250 Euro) bei Grundabsicherung und bis zu 375 Euro (75 Prozent) bei 10 Jahren lückenlosem Bonusheft. Für Premiumversorgung (z. B. Zirkonkronen) zahlt der Patient den Differenzbetrag zur Regelversorgung selbst.

Hintergrund

Das Bonusheft für Zahnvorsorge (§ 55 SGB V) ist Voraussetzung für erhöhte Festzuschüsse: Patienten, die ab dem 18. Lebensjahr jährlich zur Zahnvorsorge gehen und dies im Bonusheft dokumentieren, erhalten nach 5 Jahren 60 Prozent und nach 10 Jahren 75 Prozent Zuschuss.

Für Ärzte als Patienten gilt dasselbe; für GKV-versicherte Ärzte werden Zahnersatzkosten über die Krankenkasse abgerechnet. Gut informierte Ärzte wissen, dass private Zahnzusatzversicherungen die Eigenbeteiligung deutlich reduzieren können; eine Zahnzusatzversicherung kostet 15 bis 50 Euro monatlich und erstattet 80 bis 100 Prozent der Zahnersatzkosten.

Ärzteversichert empfiehlt GKV-versicherten Ärzten, eine private Zahnzusatzversicherung abzuschließen, da die GKV-Festzuschüsse die Eigenkosten bei hochwertigem Zahnersatz nicht vollständig decken.

Wann gilt das nicht?

PKV-versicherte Ärzte haben in der Regel Zahnersatzschutz direkt in ihrem PKV-Tarif inkludiert; separate Zahnzusatzversicherung ist meist nicht nötig. Kieferorthopädische Leistungen unterliegen eigenen Regeln.

Quellen

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